Zum Inhalt springen

Fehlende Patientenverfügung – Schmerzensgeldklage gegen Arzt

von Christian Sammet9. Apr. 20192 Minuten Lesezeit
Fehlende Patientenverfügung – Schmerzensgeldklage gegen Arzt

Aufsehen erregte ein Fall aus Bayern. Geklagt hat der Sohn eines demenzkranken Mannes der bewegungsunfähig war und sich auch nicht mehr kommunikativ äußern konnte. Dem Vater wurde eine Magensonde gelegt und künstlich ernährt. Über diese, in den Augen des Sohnes, sinnlose Behandlung hat er nun erneut vor dem Bundesgerichtshof geklagt. Er verlangte 100.000 Euro Schmerzensgeld sowie die Behandlungs- und Pflegekosten von mehr als 52.000 Euro vom beklagten Arzt.

Das Oberlandesgericht München hatte 2017 dem Klägers Recht gegeben und festgestellt, dass der Arzt die Sonden-Ernährung nicht hätte weiterlaufen lassen dürfen, ohne das weitere Prozedere mit dem gerichtlich bestellten Betreuer zu klären. Der Arzt war damals wegen verletzter Aufklärungspflichten auf 40.000 Euro Schmerzensgeld verklagt worden. Der BGH hob dieses Urteil nun auf.

Der beklagte Arzt hat erfolgreich Revision gegen das Urteil eingelegt. Auch die Klägerseite hat die Entscheidung angefochten. Grund: sie wollten ein Grundsatzurteil durch den BGH herbeiführen. Aus der Sicht des Sohnes werden medizinische Standards nur dann eingehalten, wenn Ärzte für etwaige Verstöße und Versäumnisse haftbar gemacht werden. Dies, so die Auffassung der Kläger, sollte auch für die Behandlungen am Lebensende gelten. Dem schlossen sich die BGH-Richter nun nicht an und teilen diese Auffassung nicht.

Das sagt SWR Rechtsexperte Bräutigam zu dem Fall vor dem BGH

[Embed: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-522967~player_branded-true.html]

Damit es nicht zu solchen Situationen kommt, ist eine Patientenverfügung notwendig. Darin können Menschen klar aufschreiben, wie sie in welcher Situation behandelt werden möchten oder ob Behandlungen und beispielsweise künstliche Ernährung eingestellt werden soll. In dem verhandelten Fall hatte der Mann keinerlei Verfügung und auch sonst nichts hinterlassen. Er selbst konnte sich nicht mehr äußern. Ob er die Magensonde überhaupt gewollt hätte und in welcher Situation nicht mehr, war daher unklar. Den Arzt trifft also keine Schuld und es liegt kein Fehlverhalten vor.

Daher raten wir allen Personen ab dem 18. Lebensjahr eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung zu erstellen. Doch hier gilt es einiges zu beachten. Denn die Vollmachten und Verfügungen müssen eindeutig, klar und situationsbezogen sein (BGH Urteil 11/2018). Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne.

Roland Hägele

Weitere Insights

Wir verbinden das Fachwissen unseres Teams mit marktnaher Einschätzung, um unseren Mandanten einen echten Informationsvorsprung zu geben.

Interview mit unserem Director Capital Markets: Dennis Scherer

Interview mit unserem Director Capital Markets: Dennis Scherer

Was hat dich motiviert, Teil des Wealthgate-Teams zu werden? Ehrlich gesagt hätte ich die Wahrscheinlichkeit, dass ich meinen Job in den nächsten fünf Jahren nochmal wechseln würde, vor einem Jahr als sehr gering eingeschätzt. Bei der Börse in Stuttgart hatte ich ein großartiges Team und einen tollen Chef – ich war also rundum zufrieden. Christian …

15.5.2026Allgemein
Auswirkungen des Iran-Kriegs / Ölpreisschocks auf den Biotechsektor

Auswirkungen des Iran-Kriegs / Ölpreisschocks auf den Biotechsektor

Geopolitische Eskalationen und steigende Ölpreise sorgen kurzfristig für Verunsicherung an den Kapitalmärkten. Historische Erfahrungen zeigen jedoch: Der Biotech‑ und Gesundheitssektor ist strukturell weniger abhängig von Energiepreisen und erholt sich nach anfänglichen Rückschlägen häufig schneller als zyklische Branchen. In unserem aktuellen Update ordnen wir die Situation ein und zeigen, warum volatile Marktphasen im Biotechbereich auch Chancen …

12.3.2026Allgemein
Militärische Eskalation im Nahen Osten – Unsere Einschätzung

Militärische Eskalation im Nahen Osten – Unsere Einschätzung

Sehr geehrte Damen und Herren, die aktuellen geopolitischen Entwicklungen im Nahen Osten und die damit verbundene Unsicherheit an den Märkten bewegen derzeit viele Anleger. Wir verstehen es als unsere Pflicht, Sie über derartige Ereignisse zeitnah zu informieren und Ihnen eine objektive Einschätzung der Situation zu geben. Daher erhalten Sie in diesem PDF unsere aktuelle Ad-hoc-Mitteilung …

3.3.2026Allgemein